A1.3NEU2: Satzung der GJ Potsdam
Veranstaltung: | MV GJ Potsdam |
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Antragsteller*in: | BaVo Potsdam (dort beschlossen am: 04.07.2020) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 24.07.2020, 18:55 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | MV GJ Potsdam |
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Antragsteller*in: | BaVo Potsdam (dort beschlossen am: 04.07.2020) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 24.07.2020, 18:55 |
Antragshistorie: | Version 1(12.07.2020) Version 1(22.07.2020) Version 1(24.07.2020) Version 1(24.07.2020) Version 1(24.07.2020) Version 1(24.07.2020) Version 1(24.07.2020) Version 1(24.07.2020) Version 1(24.07.2020) Version 1 |
§1 Name, Sitz und Aufbau
(1) Der Verband trägt den Namen „Grüne Jugend Potsdam“. Das Kürzel des Verbandes
ist „GJ-Potsdam“.
(2) Das Einzugsgebiet und der Tätigkeitsbereich der GJ-Potsdam erstreckt sich
auf das Gebiet der Stadt Potsdam. Der Sitz ist Potsdam.
(3) Der Verband steht als dessen Jugendorganisation der Partei Bündnis 90/Die
Grünen nahe, ist aber politisch und organisatorisch unabhängig. Der Verband
sieht sich als Jugendorganisation des Potsdamer Kreisverbandes von Bündnis
90/Die Grünen.
(4) Die GJ-Potsdam ist als eigenständige Basisgruppe Mitglied im Landesverband
der GRÜNEN JUGEND BRANDENBURG und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND.
§2 Aufgaben
(1) In der GJ-Potsdam haben sich junge Menschen zusammengeschlossen, um sich
gemeinsam durch Informations- und Bildungsarbeit, durch politische Schulung und
direkte Aktionen für die Schaffung eines politischen Forums für junge Menschen
in Potsdam und dem Potsdamer Umland einzusetzen.
(2) Besonderes Augenmerk richten wir auf die Schaffung einer friedlichen,
basisdemokratischen, nachhaltigen, ökologischen, fahrradfreundlichen,
toleranten, gleichberechtigten und sozialen Stadt.
(3) Zur Verwirklichung dieser Ziele streben wir die Vernetzung mit verschiedenen
regionalen Verbänden, -gruppen und Initiativen an, die ähnliche Interessen
verfolgen.
(4) Die GJ-Potsdam beabsichtigt, durch eigene Anträge die Inhalte der GRÜNEN
JUGEND BRANDENBURG und der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu beeinflussen.
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der GJ-Potsdam kann werden, wer die in der Landessatzung der Grünen
Jugend Brandenburg vorgeschriebene Altersgrenze noch nicht vollendet hat und
sich zu den Zielen der GJ-Potsdam bekennt.
(2) Mitglied der GJ-Potsdam ist, wer im Landesverband der Grünen Jugend
Brandenburg Mitglied ist und im Einzugsbereich der GJ-Potsdam gemeldet ist oder
sich dieser verbunden fühlt.
(3) Die Mitgliedschaft endet mit der in der Landessatzung der GJ BB festgelegten
Altersgrenze, durch Austritt, Ausschluss, Wegzug oder Tod.
(4) Der Austritt aus der Ortsgruppe ist gegenüber dem Basisvorstand schriftlich
zu erklären.
(5) Näheres zum Paragraphen Mitgliedschaft regeln die Landes- und Bundessatzung
der Grünen Jugend.
§4 Organe
(1) Zu den Organen des Verbandes gehören die Mitgliederversammlung und der
Basisvorstand.
§5 Mitgliederversammlung (MV)
(1) Die MV ist das oberste beschlussfassende Organ der GJ-Potsdam. Sie setzt
sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen und tagt öffentlich, sofern sich
eine einfache Mehrheit der Anwesenden nicht dagegen ausspricht. Bei
Angelegenheiten, die Personen betreffen ist die Öffentlichkeit grundsätzlich
ausgeschlossen.
(2) Es wird angestrebt, dass die MV monatlich zusammentritt. Näheres wird durch
die Mitglieder der Basisgruppe unter Koordination des Basisgruppenvorstands
organisiert. Eine MV wird vom Vorstand, alternativ auf Wunsch von mindestens 5
Mitgliedern, die dies schriftlich erklären, einberufen. Es besteht eine
Ladungsfrist von 7 Tagen.
(3) Die MV
a. bestimmt Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit des
Verbandes,
b. beschließt über eingebrachte Anträge,
c. wählt und entlastet den Vorstand,
d. kann einzelne Vorstandsmitglieder jederzeit mit einer absoluten Mehrheit
abwählen, wenn dies auf der Tagesordnung angekündigt wurde,
e. beschließt und ändert die Satzung und die Geschäftsordnung der MV,
f. beschließt den Haushalt,
g. vergibt Voten für Parteigremien.
(4) Die Beschlüsse der MV sind zu protokollieren und den Mitgliedern zugänglich
zu machen.
(5) Die Beschlüsse der MV gelten mit einer einfachen Mehrheit als angenommen, es
sei denn ein FIT*-Veto wird eingelegt. Satzungsänderungen erfordern die
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(6) Die Mitgliederversamlung ist bei Anwesenheit von 5 stimmberechtigten
Mitgliedern beschlussfähig. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der GJ-Potsdam.
§6 Basisgruppenvorstand (BaVo)
(1) Der ehrenamtlich tätige BaVo führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die GJ-Potsdam nach außen hin und
gegenüber der Partei Bündnis 90 /Die Grünen.
(2) Die Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr.
(3) Der BaVo setzt sich aus zwei Sprecher*innen, einer finanzbeauftragen Person
und eine*r Beisitzer*in zusammen.
(4) Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
(5) Der BaVo ist quotiert zu besetzen, d.h. mindestens die Hälfte der
Vorstandsmitglieder müssen Frauen, Inter- oder Trans*-Personen (FIT*-Personen)
sein. Genaueres wird durch §8 (2) geregelt.
(6) Den Mitgliedern des BaVos steht es frei, vor Ablauf der regulären Amtszeit
ihren Rücktritt ohne die Angabe von spezifischen Gründen zu erklären. Scheidet
ein Mitglied aus dem BaVo aus, kann auf Beschluss der MV eine Nachwahl
stattfinden. Nachgewählte Mitglieder des BaVos sind für die Zeit bis zum Ablauf
der laufenden Wahlperiode im Amt.
§7 Allgemeine Bestimmungen
(1) Wahlen sind immer geheim durchzuführen. Abstimmungen sind im Allgemeinen
offen durchzuführen. Auf Antrag eines anwesenden stimmberechtigten Mitgliedes
wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
(2) Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen,
geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Tagesordnung der MV
mindestens eine Woche vor der Versammlung angekündigt wurde und die
Satzungsänderung schriftlich enthalten ist.
(3) Die Auflösung des Verbandes kann nur durch eine eigens dafür einberufene
Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden.
(4) Termine und Protokolle werden über eine E-Mail-Liste ausgetauscht.
§ 8 Frauen, Inter und Trans-Forum (FIT*-Forum)
(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten
Frauen, Inter und Transpersonen unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein
Frauen, Inter und Trans-Forum
(FIT*-Forum) abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Pro- und einer Contra-
Rede behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen
beraten dann bis zu einer
Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des
FIT*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Die Organisator*innen sind
für ein Parallelprogramm für
alle, die nicht am FIT*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Das FIT*-Forum gilt
als Teil des jeweiligen Gremiums. Auf dem FIT*-Forum können die anwesenden
Frauen, Inter und Transpersonen:
a. über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit
vorher zu besetzende FIT*-Plätze nicht besetzt werden konnten,
b. ein Frauen, Inter und Trans-Votum (FIT*-Votum) beschließen,
c. ein Frauen, Inter und Trans-Veto (FIT*-Veto) aussprechen.
(2) Öffnung von offenen Plätzen:
a. Sollte keine Frau, Inter oder Transperson auf einen Frauen, Inter und
Transpersonen-Platz (FIT*-Platz) kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese
Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
b. Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine Frau, Inter oder
Transperson auf einem FIT*-Platz kandidiert oder gewählt wurde, aufgrund der
Regel, dass alle Gremien mindestens
zur Hälfte mit Frauen, Inter und Transpersonen besetzt werden müssen , unbesetzt
bleiben. Diese Regel kann aber von einem FIT*-Forum aufgehoben werden.
c. Das FIT*-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für
alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt,
bleiben auch diese Plätze
unbesetzt.
(3) Frauen, Inter und Trans-Votum (FIT*-Votum) / Frauen, Inter und Trans-Veto
(FIT*-Veto) Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht
von Frauen, Inter und
Transpersonen berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die
Frauen, Inter und Transpersonen die Möglichkeit vor der Abstimmung der
Versammlung eine gesonderte
Abstimmung nur unter den Frauen, Inter und Transpersonen durchzuführen. Es kann
ein FIT*-Votum, ein FIT*-Veto oder ein FIT*-Votum verbunden mit einem FIT*-Veto
beschlossen werden. Ein
FIT*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die Entscheidung über diese
Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse
zwischen der Entscheidung des
FIT*-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FIT*-Veto
aufschiebende Wirkung, soweit es vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst
bei der
nächsten Versammlung wieder eingebracht werden. Ein erneutes FIT*-Veto in der
gleichen Sache ist nicht möglich.
§ 9 Redeliste
Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches
das Recht von Frauen, Inter und Transpersonen auf die Hälfte der Redezeit
gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelisten. Kann eine
Quotierung nicht mehr gewährleistet werden, kann die Diskussion nur durch ein
FIT*-Votum weitergeführt werden. Die Diskussionsleitung ist mindestens zur
Hälfte von Frauen, Inter und Transpersonen zu übernehmen.
§10 Finanzen
(1) Allgemeines
Der BaVo ist gemeinsam für die Finanzen zuständig.
(2) Einnahmearten
a. Der Grünen Jugend Potsdam fließen Einnahmen in Form von freiwilligen
Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Teilnahmebeiträgen, öffentlichen Zuwendungen,
Unterstützung von Parteien oder politischen Jugendverbänden sowie
Verkaufserlösen zu.
b. Der Grünen Jugend Potsdam können Spenden in Form von Geld-, Sach- oder
Verzichtsspenden zufließen. Übersteigt die Summe aus allen Spenden einer Person
in einem Kalenderjahr 200 Euro, so sind Spender*in und Jahressumme aus den
Spenden im Finanzbericht zu nennen. Bargeldspenden über 50,00 Euro dürfen nicht
angenommen werden.Bargeldspenden müssen quittiert werden.
c. Erhebt die Grüne Jugend Potsdam Teilnahmebeiträge zu einer Veranstaltung, so
soll die Summe der Erlöse dieser Veranstaltung die Summe der Aufwendungen nicht
überschreiten. Der Betrag der gezahlten Teilnahmebeiträge muss pro Teilnehmer*in
auf der Teilnehmer*innenliste aufgeführt sein.
d. Verkaufserlöse dienen nicht der Gewinnerzielung. Die Summe der Erlöse soll
die Summe der Bereitstellungskosten nicht überschreiten.
(3) Ausgabearten
Die Grüne Jugend Potsdam verwendet die Einnahmen für Ausgaben des laufenden
Geschäftsbetriebs, Basisgruppenvorstandsarbeit, Mitgliederversammlungen,
Fachforenarbeit, Aktionen / sonstige Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit,
Unterstützung der politischen Arbeit anderer Jugendverbände oder
Teilgliederungen sowie für sonstige Ausgaben. Betreffen Ausgaben Lebensmittel,
so dürfen diese nur vegan sein. Dabei solll besonders darauf geachtet werden,
dass die verwendeten Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung stammen und Obst
und Gemüse vor allem regional und saisonal bezogen werden. Lebensmittel aus
fairen Handel sind zu bevorzugen.
(4) Darlehen und Kredite
Die Grüne Jugend Potsdam gewährt keine Kredite.
(5) Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(6) Haushaltsplan
a. Die letzte Mitgliederversammlung eines Jahres beschließt einen Haushaltsplan
für das kommende Jahr mit absoluter Mehrheit.
b. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit einen nachträglichen Haushaltsplan
beschließen, der den vorherigen ablöst.
c. Der Haushaltsplan führt die geplanten Einnahmen und Ausgaben auf.
d. Hat die Mitgliederversammlung keinen Haushaltsplan beschlossen, so beschließt
der BaVo einen vorläufigen Haushaltsplan, in dem die Summe der Ausgaben weder
die Summe der Einnahmen, noch die Summe der Ausgaben aus dem Vorjahr
überschreiten darf. Der vorläufige Haushaltsplan ist unverzüglich nach Beschluss
allen Mitgliedern zugänglich zu machen.
e. Die tatsächlichen Ausgaben einer Ausgabenart dürfen die geplanten Ausgaben
nicht um mehr als ein Zehntel überschreiten.
f. Ein Haushaltsplan ist nichtig, falls der Basisgruppenvorstand feststellt,
dass die Summe der tatsächlichen Einnahmen am Jahresende die geplanten Einnahmen
um mehr als ein Zehntel unterschreiten wird. Er gilt dann als nicht beschlossen.
(7) Finanzbericht
a. Der Basisgruppenvorstand erstellt zum 31. Januar des Folgejahres einen
Finanzbericht.
b. Der Finanzbericht führt alle Einnahmen und Ausgaben aus dem abgelaufenen
Kalenderjahr detailliert auf.
c. Der BaVo fügt dem Finanzbericht in Anlagen Belege für alle im Finanzbericht
gemachten Angaben hinzu.
d. Die Mitgliederversammlung bestimmt eine Person, welche die Angaben im
Finanzbericht überprüft und einen Bericht erstellt. Sie legt den
Rechnungsprüfungsbericht bis zum 28.Februar vor.
e. Auf der ersten Mitgliederversammlung nach Erstellung des Finanz- und des
Rechnungsprüfungsberichtes werden diese durch die Verfasser*innen vorgestellt.
f. Alle Mitglieder der GJ-Potsdam haben jederzeit Einsicht in alle
Finanzunterlagen.
f. Alle Mitglieder der GJ-Potsdam haben jederzeit die Möglichkeit Einsicht in alle Finanzunterlagen zu verlangen.
(8) Bankkonto
a. Der Basisgruppenvorstand unterhält ein Bankkonto im Namen der GJ- Potsdam.
(9) Handkasse
a. Der Basisgruppenvorstand führt eine Handkasse.
b. Der Basisgruppenvorstand führt einen Nachweis über die Handkasse, in dem jede
Ein- und
Auszahlung mit Datum, Betrag, Empfänger und Verwendungszweck festgehalten wird.
(10) Budgetaufteilung
a. Der Basisgruppenvorstand kann, im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes,
für einzelne Projekte (Veranstaltungen, Veröffentlichungen o.ä.) einen
Finanzrahmen festsetzen.
b. Der Basisgruppenvorstand entscheidet über die Zulässigkeit von Ausgaben als
„sonstige Ausgaben“.
(11) Auszahlungen an natürliche Personen
a. Natürliche Personen können Kostenerstattungen erhalten, sofern der
Basisgruppenvorstand dem zustimmt.
b. Natürliche Personen können pauschale Aufwandsentschädigungen für eine
regelmäßige Tätigkeit für die Grüne Jugend Brandenburg erhalten, sofern die
Mitgliederversammlung dies
beschließt.
c. Natürliche Personen können pauschale Aufwandsentschädigungen für eine
einmalige oder eine auf ein Projekt beschränkte Tätigkeit erhalten, sofern der
Basisgruppenvorstand dies
beschließt.
d. Natürlichen Personen können Ausgaben erstattet werden, für die Sie in
Vorkasse getreten sind, falls es sich um vorher genehmigte Ausgaben der Grünen
Jugend Potsdam gehandelt
hat und die Höhe der Ausgaben belegt ist.
e. Weitere Auszahlungen an natürliche Personen sind nicht zulässig.
erfolgt mündlich
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